DIE FÜHRERSCHEINKLASSEN
In der Küthe Fahrschule in Lippstadt kannst Du Führerscheine in allen gängigen Klassen erwerben. Diese sind: AM, A1, A2, A, B und BE. Möchtest Du einen Personenkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 Kilo fahren, benötigst Du eine Fahrerlaubnis der Klasse B. Dies ist der gängigste Führerschein, den alle Autofahrer haben müssen. Eine Fahrerlaubnis aus den A-Klassen brauchst Du für Krafträder, Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge. Hierzu zählen z. B. Motorräder und Mopeds. Die Führerscheinklasse BE ist eine Erweiterung des regulären Autoführerscheins. Hiermit darfst Du ein Fahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger von mehr als 750 Kilo fahren.
Welchen Führerschein Du auch benötigst, die Fahrschule Küthe bereitet Dich optimal auf Deinen Weg in den Straßenverkehr vor. Mit unseren Fahrzeugen erwirbst Du das nötige praktische Know-how, wodurch Du Dich zukünftig im Straßenverkehr selbstständig und sicher bewegst. Melde Dich jetzt an für die Führerscheinklasse Deiner Wahl!
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FÜHRERSCHEINKLASSE AM
ERLAUBTE FAHRZEUGE:
Zweirädrige Kleinkrafträder
- bis 45 km/h
- bis 50 ccm oder 4 kw bei Elektromotoren
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bis 45 km/h
Kein Vorbesitz (Einschluss: keine)
Keine Befristung der Besitzdauer
MINDESTALTER: 15 JAHRE
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FÜHRERSCHEINKLASSE A1
ERLAUBTE FAHRZEUGE:
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder), sowie einem Leistungsgewicht von 0,1 kw/kg (11 kw Motorleistung = 110 kg Leermasse).
Kein Vorbesitz (Einschluss: M)
Keine Befristung der Besitzdauer
MINDESTALTER: 16 JAHRE
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FÜHRERSCHEINKLASSE A2
ERLAUBTE FAHRZEUGE:
Krafträder, Zweiräder, auch mit Beiwagen
- mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
- mit einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von maximal 0,2 kW/kg
Nach 2 Jahren Vorbesitz A1, Aufstieg durch praktische Prüfung
Keine Befristung der Besitzdauer
MINDESTALTER: 18 JAHRE
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FÜHRERSCHEINKLASSE A
ERLAUBTE FAHRZEUGE:
Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45 km/h, 50ccm und 15 kw
- ab 24/20 Jahre (nach 2 Jahren A2)
- Einschluss A1, A2 und AM
Keine Befristung der Besitzdauer
MINDESTALTER: 20 JAHRE
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FÜHRERSCHEINKLASSE B
ERLAUBTE FAHRZEUGE:
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt.
MINDESTALTER: 18 JAHRE (begleitetes Fahren ab 17 Jahren)
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FÜHRERSCHEINKLASSE BE
ERLAUBTE FAHRZEUGE:
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers bis 3.500 kg.
MINDESTALTER: 18 JAHRE (begleitetes Fahren ab 17 Jahren)
FÜHRERSCHEINKLASSE AM
ERLAUBTE FAHRZEUGE:
Zweirädrige Kleinkrafträder
- bis 45 km/h
- bis 50 ccm oder 4 kw bei Elektromotoren
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bis 45 km/h
Kein Vorbesitz (Einschluss: keine)
Keine Befristung der Besitzdauer
MINDESTALTER: 15 JAHRE
FÜHRERSCHEINKLASSE A1
ERLAUBTE FAHRZEUGE:
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder), sowie einem Leistungsgewicht von 0,1 kw/kg (11 kw Motorleistung = 110 kg Leermasse).
Kein Vorbesitz (Einschluss: M)
Keine Befristung der Besitzdauer
MINDESTALTER: 16 JAHRE
FÜHRERSCHEINKLASSE A2
ERLAUBTE FAHRZEUGE:
Krafträder, Zweiräder, auch mit Beiwagen
- mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
- mit einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von maximal 0,2 kW/kg
Nach 2 Jahren Vorbesitz A1, Aufstieg durch praktische Prüfung
Keine Befristung der Besitzdauer
MINDESTALTER: 18 JAHRE
FÜHRERSCHEINKLASSE A
ERLAUBTE FAHRZEUGE:
Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45 km/h, 50ccm und 15 kw
- ab 24/20 Jahre (nach 2 Jahren A2)
- Einschluss A1, A2 und AM
Keine Befristung der Besitzdauer
MINDESTALTER: 20 JAHRE
FÜHRERSCHEINKLASSE B
ERLAUBTE FAHRZEUGE:
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt.
MINDESTALTER: 18 JAHRE (begleitetes Fahren ab 17 Jahren)
FÜHRERSCHEINKLASSE BE
ERLAUBTE FAHRZEUGE:
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers bis 3.500 kg.
MINDESTALTER: 18 JAHRE (begleitetes Fahren ab 17 Jahren)